Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist im § 11 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) geregelt. Sie hat die Aufgabe, jungen Menschen zu ihrer Förderung und Entwicklung erforderliche Angebote zur Verfügung zu stellen und soll dafür sorgen, dass die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit vertreten werden.
Die Stadt Hildesheim hat großes Interesse daran jungen Menschen den Weg in ein erfülltes Leben zu ebnen. Hierfür betreibt die Stadt Hildesheim sechs Kinder- und Jugendeinrichtungen. Neben diesen gibt es außerdem die verbandliche Jugendarbeit in der Stadt Hildesheim, die durch vielfältige Träger ausgeführt wird und einen wichtigen Beitrag leistet die Rahmenbedingungen des Aufwachsens junger Menschen positiv zu gestalten. Die Zuwendungen, die diese Richtlinie ermöglicht, stellen eine wichtige Unterstützung für die Angebote der Jugendarbeit dar, welche sich durch eine große Vielfalt von Inhalten und Methoden auszeichnen.
Unten finden Sie die gesamte Richtlinie als PDF.